Der Bundesrat hat am 06. Juli 2012 die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften der Bundesregierung beschlossen. Diese Verordnung tritt ab 26.07.2012 in Kraft. Durch sie sind dann 28 neue Substanzen in Anlage I und Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen.
Ab jetzt sind diese also illegalisiert. Besitz, Erwerb und Handel mit diesen Substanzen sind nun strafbar.
Zu den 28 neu aufgenommenen Substanzen gehören u.a. 4-FA, Butylon, Ethcathinon, Flephedron, 4-FMA, p-FPP, Methedron, MBZP, MDPV, 4-MEC, MDMC, Naphyron, TFMPP und einige synthetische Cannabinoide.
Die komplette Liste der Substanzen und weitere Infos könnt Ihr der Verordnung entnehmen:
http://drugscouts.de/sites/default/files/image/pdfs/26.-btmg-verordnung.pdf
Dazu die Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 26.07.2012: (Link nicht mehr aktiv)
Weiterhin hat der Bundesrat in seinem Beschluss zu dem Antrag zu dieser Verordnung die Bundesregierung aufgefordert "zu prüfen, wie eine Gruppenunterstellung dieser psychoaktiven Substanzen unter das BtMG durchzusetzen ist.", also ein Analoggesetz zu schaffen, damit in Zukunft ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellt werden können und somit alle möglichen Abwandlungen und theoretisch vorstellbare, zukünftig evtl. auf dem Markt auftauchende psychoaktive Substanzen schon von vornherein illegalisiert werden können.
Den Beschluss des Bundesrates könnt Ihr hier nachlesen:
www.bundesrat.de/cln_117/SharedDocs/Drucksachen/2012/0301-400/317-12_28B...
