Karlsruhe/Konstanz – Der Verkauf von Alkohol bleibt in Baden-Württemberg in der Nacht verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die Beschwerde einer Tankstellenpächterin aus Konstanz zurück, die sich dadurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt sah und zudem einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz geltend machte. Die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss könnte zur Folge haben, dass andere Bundesländer ähnliche Gesetzesprojekte umsetzen.