Frank Tempel, der drogenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE fragte die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage “Festschreiben der geringen Menge im Betäubungsmittelgesetz für Cannabisbesitz”:
Auf welchen empirischen Grundlagen begründet die Bundesregierung ihre These einer Korrelation zwischen Cannabisverbot und Cannabiskonsum?
Auf welchen empirischen Daten stützt die Bundesregierung ihre davon abweichende These, dass durch die Strafandrohung „die Verfügbarkeit und die Verbreitung der Substanz eingeschränkt wird“?
Die Antwort der Bundesregierung (Druchsache 17/6620) liegt inzwischen vor, sie geht nicht nur auf lächerliche Art und Weise an der Frage vorbei, sondern ist auch noch unpräzise bis mutwillig irreführend. Sie lautet für beide Fragen: “Die präventive Wirkung der im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthaltenen Handlungsverbote zeigt sich jüngst etwa bei der Unterstellung neuer, in harmlos wirkenden Kräutermischungen enthaltener psychoaktiver Substanzen unter das Betäubungsmittelrecht. Dies führte zu einer Einschränkung der Verbreitung bei den jeweiligen Substanzen. Nach einer repräsentativen Befragung von Schülerinnen und Schüler ist der Konsum cannabinoidhaltiger Substanzen nach dem Verbot in 2009 zurückgegangen.”
