Alter Cannabiskonsum kann bei Führerscheinentzug zählen

Wiederholter Cannabiskonsum im Zusammenhang mit den Führen eines Kraftfahrzeugs rechtfertigt die für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehungsverfügung bis zum Abschluss des Widerspruchverfahrens, auch wenn der frühere Cannabiskonsum schön Jahre zurückliegt, wie aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: 1 S 82.09) hervorgeht.

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