Sehr geehrtes Team,
ich würde gerne Haare einschicken, um ein Nachweis zu erbringen, dass mein Exfreund mir bis vor 3 Wochen vielleicht ständig GHB/GBL, Liquid Ecstasy, verabreichte.
Wie ich jetzt las, ist dieses ziemlich schwierig nachzuweisen. Für Blut oder Urin ist es zu spät. Haben sie eine Möglichkeit dafür?
Mit freundlichem Gruß
Dr. Frühling:
Hallo,
Du schreibst, dass Dein Ex-Freund Dir vermutlich ständig GHB/ GBL verabreichte und Du jetzt 3 Wochen später einen Nachweis erbringen möchtest.
Ein Nachweis für GBL/GHB in den Haaren ist unseres Wissens nicht möglich!
Du hast Dich sicherlich schon über die Substanz informiert und weißt, dass GHB ein Botenstoff im menschlichen Körper ist, der im Gehirn u.a. die Wach-/Schlafzustände regelt und Wachstumshormone stimuliert. GBL ist chemisch mit GHB verwandt und hat die gleiche Wirkung, da es im Körper komplett zu GHB umgewandelt wird.
Die Wirkung von GHB/ GBL kannst Du auf unserer Seite nachlesen. Andere Informationsquellen berichten über den Abbau von GHB/GBL in Form von einer Metabolisierung zu Kohlenstoff (CO²) und Wasser (H²O) (http://www.drogen-wissen.de/DRUGS/DW_GE/ghb.shtml). GHB/GBL hinterlassen demnach keine Abbauprodukte, die eindeutig diesen beiden Subtanzen zuordenbar wären.
Aufgrund der bereits vergangenen Zeit gibt es somit keine Möglichkeit mehr, einen Nachweis von Deinem ungewollten GHB/ GBL Konsum zu erbringen. Ein Anhaltspunkt, dass Dein Exfreund Dir tatsächlich über einen längeren Zeitraum GHB/ GBL verabreicht hat, sind Entzugserscheinungen (Schlaflosigkeit, Schweißausbrüche, Muskelkrämpfe, Zittern und Angstzustände), die Du vor 3 Wochen mit hoher Wahrscheinlichkeit hattest oder noch hast.
Solltest Du Dich mit der Situation überfordert fühlen und/oder psychologische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, so kannst Du Dich an den Frauennotruf in Westerburg wenden, da sie mit der Thematik gut vertraut sind (Tel. 02663-8678), aber auch an jeden anderen Frauennotruf.
Alles Gute,
Dein Drug Scouts Team
Nachfrage:
Hallo, vielen Dank dafür, auch dieses Wissen, und merkwürdig, dass hatte ich - die Entzugserscheinungen, ungefähr 3-4 Tage lang, wenn ich mich von ihm trennte und danach betrieb er ja diese Nachstellung, irgendwie an mich ran - deswegen habe ich jetzt ein Anwalt eingeschaltet, und dann danach waren die Symptome dann kurzfristig wieder verflogen.
Und ich landete dann wieder mit ihm im Bett, obwohl ich eigentlich nicht wollte. Es wurde immer merkwürdiger, nur als ich mich dann länger von ihm distanzierte, hörten diese Symptome gänzlich auf und ich wurde wieder "normal". Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, ihm dieses nachzuweisen.
Grüsse
Dr. Frühling:
Hallo,
unseres Wissens nach gibt es keine weitere Möglichkeit des Nachweises von GHB/ GBL. Wie schon beschrieben ist es in Urin und Blut nur wenige Stunden und in den Haaren gar nicht nachweisbar.
Ein weiteres Vorgehen solltest Du unbedingt mit Deinem Anwalt und Deinem Arzt / Deiner Ärztin besprechen, die zur Beweisaufnahme vielleicht auch ein medizinisches Gutachten in die Wege leiten können.
Wenn Du nicht genau weißt, dass es GHB/ GBL war, dass Dir Dein Exfreund verabreicht hat, könnte es evtl. auch eine andere Substanz gewesen sein, die dann vielleicht länger nachweisbar ist, besonders wenn Du diese Substanz über einen längeren Zeitraum immer wieder verabreicht bekommen hast. Wenn es eine andere Substanz war, könnte es auch sein, dass diese noch in Deinen Haaren nachweisbar ist.
Ein solches medizinisches Gutachten, bzw. eine ärztliche Untersuchung solltest Du in diesem Fall jedoch sehr schnell in Angriff nehmen, da alle Substanzen immer schwerer nachweisbar werden, je mehr Zeit Du vergehen lässt. Du könntest also mit Deinem Anliegen auch so schnell wie möglich zu Deinem Arzt / Deiner Ärztin gehen und Dir zur Laboruntersuchung Blut und 2-3 Haare abnehmen lassen, um auf Nummer sicher zu gehen, und das weitere Vorgehen mit Deinem Anwalt besprechen. Welche rechtlichen Schritte einzuleiten sind und was Du dazu beitragen kannst, kann nur er Dir erklären.
Alles Gute,
Dein Drug Scouts Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.
