Seit Januar 2000 sind die »Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen« der Bundesregierung gültig, die auf einem Verhaltenskodex der Europäischen Union für den Export von Militärtechnologie und Rüstungsgütern basieren. Dieser Verhaltenskodex, der 2008 mit einem vom Europarat verabschiedeten »Gemeinsamen Standpunkt« für alle EU-Länder verbindlich wurde, verpflichtet diese, eine Ausfuhrgenehmigung zu verweigern, wenn »eindeutig das Risiko besteht, daß die Militärtechnologie oder die Militärgüter, die zur Ausfuhr bestimmt sind, zur internen Repression benutzt werden können«.