Nachweiszeiten von MDMA und LSD

Hallo, Ich hab da mal eine frage. Im Internet steht das ecstasy und LSD zum beispiel nur 2 - 4 Tage im Urin nachweisbar ist. Aber wie sieht es aus wenn man dies regelmäßig konsumiert hat? Ich mein bei Cannabis lagert sich das auch an und bei regelmäßigen Konsum dauert es mehrere Wochen bis es aus dem Urin verschwunden ist.

 

Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

Du hast Recht, dass die Nachweiszeiten von Substanzen, wie bspw. Ecstasy oder LSD, auf 1-4 Tage im Urin angegeben sind. Unsere Angaben beziehen sich auf die uns bekannten Nachweisverfahren und sind von-bis-Angaben, da Abbau und Ausscheidung von Mensch zu Mensch stark unterschiedlich schnell geschehen. Das heißt bspw. Ecstasy ist von einem Tag bis zu vier Tagen im Urin nachweisbar, je nachdem, wie schnell es im betreffenden Körper abgebaut werden kann.

Der Unterschied zwischen Substanzen wie Cannabis und Ecstasy/Amphetaminen/LSD ist, dass sich die geläufigen Drogentests beim Cannabis auf das THC-Abbauprodukt "THC-Carbonsäure" (=THC-COOH) beziehen. Dieses Abbauprodukt wird in den menschlichen Fettzellen eingelagert und wird nur sehr langsam wieder ausgeschwemmt. Deshalb kann es vorkommen, dass Menschen, die eine lange Zeit täglich gekifft haben, bis zu drei Monate nach Einstellung des Konsums positiv auf THC bzw. THC-COOH getestet werden können. Das aktive THC ist je nach Konsumhäufigkeit und –menge lediglich 12-72h nachweisbar.

Bei Substanzen wie Ecstasy/Amphetaminen/LSD überprüfen Drogentests, ob die Substanz (nicht das Abbauprodukt!) im Körper nachweisbar ist. Dies ist maximal vier Tage lang der Fall, bei den meisten Menschen kürzer. Mit jedem Mal, mit dem eine dieser Substanzen konsumiert wird, beginnt die Nachweisbarkeit von vorne. Ob es theoretisch möglich ist, auch bei diesen Substanzen auf die Abbauprodukte zu testen, wissen wir nicht. Wir wissen allerdings, dass dies nicht praktiziert wird, vermuten aber, dass es bei diesen Substanzen keine länger nachweisbaren Abbauprodukte gibt, denn sonst würden Drogenlabors sicher auch danach suchen.

Hier noch eine Verlinkung zu unserer Nachweiszeiten-Tabelle, die wir immer mal wieder gemäß der Angaben diverser Labore aktualisieren oder wenn uns neue Verfahren zur Nachweisbarkeit bekannt werden:
/de/page/nachweiszeiten

Liebe Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.