Liebes Team,
erstmal ein großes Lob an euch für eure Seite und die bereitgestellten Infos!
Ich würde gerne wissen, ob es sein kann, dass man den Transport zum Krankenhaus mit dem Notarzt oder gar die Behandlung selbst zahlen muss bei einem Drogennotfall. Man findet bei der Recherche widersprüchliche Aussagen. Einige Informationsquellen besagen, dass ein solcher Einsatz nach Drogenkonsum selbstverschuldet ist und man als Privatperson deshalb die Kosten selbst tragen muss. Trifft das zu?
Weiterhin würde ich mich gern über mögliche Wechselwirkungen von MDMA und dem Medikament Cabergolin informieren. Kann man das bedenkenlos kombinieren?
Danke für eure Hilfe uns ganz liebe Grüße,
Kathi
Dr. Frühling
Hallo Kathi,
Danke für Dein Lob.
Zu Deiner ersten Frage:
Grundsätzlich muss man für jeglichen Krankentransport immer eine Zuzahlung leisten: "Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen." (Quelle:https://www.gkv-
Im Paragraph 60 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind die Regelungen zur Kostenübernahme für Krankentransporte gelistet
[http://www.gesetze-im-
Wir haben Rückmeldung von anderen Sozialarbeiter_innen erhalten, dass Privatkassen teilweise die Kostenübernahme bei Drogenkonsum (inklusive Alkohol) verweigern. Laut unseren Rückfragen bei anderen Drogenilfeprojekten werden die Kosten im Normalfall aber von den (gesetzlichen) Krankenkassen übernommen.
Cabergolin und MDMA
Zur Frage der Bedenklichkeit beim Konsum oder gar Mischkonsum: Es gibt keinen risikofreien Konsum, Mischkonsum erhöht die Risiken zusätzlich.
Der Konsum von MDMA bewirkt eine erhöhte Ausschüttung der körpereigenen Botenstoffe Serotonin, Noradrenalin und in geringerem Maße Dopamin (/de/lexikon/mdma). "Cabergolin imitiert als Agonist an Dopaminrezeptoren, die zu den G-Protein-gekoppelten Rezeptoren gehören, die Wirkung des Neurotransmitters Dopamin. " (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/
Einige Quellen sprechen davon, dass der Mischkonsum das Risiko für Erkrankungen an den Herzklappen begünstigen könnte:
Forenbeitrag zum Thema:
https://drugs-forum.com/threads/cabergoline-ecstasy-can-damage-heart-valves.30739/
Wir wissen nicht genau, warum das Medikament verschrieben wurde (falls das der Fall ist). Cabergolin wird oft zur hormonellen Behandlung beim Abstillen oder zur Regulierung des Monatszyklus eingesetzt. Sollte das der Verschreibungsgrund sein, möchten wir anmerken, dass auch MDMA-Konsum Auswirkungen auf den Hormonhaushalt hat und sich MDMA-Konsum (unabhängig von möglichen Wechselwirkungen) negativ auf die Erreichung des Behandlungsziels auswirken kann.
Wird das Medikament nur über einen gewissen Zeitraum eingesetzt, wäre es ratsam, erst nach Ende der Behandlung wieder psychoaktive Substanzen zu konsumieren - wenn überhaupt.
Alternativ kannst Du Dich an Deinen Hausarzt/Deine Hausärztin wenden. Ärzt_innen unterliegen der Schweigepflicht und können Dich zu möglichen Nebenwirkungen des Medikamentes und deren Wechselwirkungen im Zusammenhang mit anderen Substanzen / Medikamenten beraten. Allerdings haben auch Ärzt_innen nicht immer ausreichende Informationen zu Wechselwirkungen von Medikamenten und illegalen Substanzen, da dies nicht ausreichend beforscht wird.
Teilweise findet man in (älteren) Forenbeiträgen Erfahrungsberichte, bei denen Cabergolin und MDMA gemischt wurden, um die Orgasmusfähigkeit des Mannes zu erhöhen:
https://www.reddit.com/r/MDMA/
https://www.bluelight.org/xf/threads/674376-MDMA-and-Cabergoline
Die Thematik "Wechselwirkungen" ist sehr komplex. Wie hoch das Risiko tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Neben den pharmakologischen Eigenschaften der Substanzen und deren Interagieren (was so gut wie nie 100% voraussagbar ist) spielt es auch eine Rolle, in welchem allgemeinen (körperlichen und psychischen) Zustand der/die User_in ist. Beim unmittelbaren Konsum beeinflussen außerdem Set und Setting die Drogenwirkung. Sollte man sich für den Mischkonsum entscheiden, ist es wichtig, ganz besonders auf Safer-Use-Maßnahmen zu achten und möglichst nicht alleine zu konsumieren, damit im Notfall jemand Hilfe leisten oder holen kann.
Wie Du siehst, können wir Dir leider keine verbindlichen Auskünfte zu Deiner zweiten Frage geben.
Viele Grüße und alles Gute
Deine Drug Scouts
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Unbefugter Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.