Ritalin und Straßenverkehr

Hallo liebes Dr. Frühling-Team,

ich habe eine Frage betreffend Ritalin und Straßenverkehr.

Ist es möglich, dass ein Drogentest z.B. auf Amphetamin anschlägt, wenn man Ritalin genommen hat? Also dass als Ergebnis etwas „falsches“ rauskommt?
Und wenn ja, gibt es irgendwelche Konsequenzen, mit denen ich rechnen muss?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Danke im Voraus!!

Viele Grüße

Dr. Frühling:

Hallo,

Du möchtest von uns wissen, ob Du beim Konsum von Ritalin mit rechtlichen Konsequenzen rechnen musst, wenn Du unter dem Einfluss der Substanz Auto fährst und erwischt wirst.

Generell lässt sich sagen, dass Ritalin (Methylphenidat) zu Methylphenidatsäure umgewandelt wird, also zu einem anderen Abbauprodukt als Ampetamin.
Wird ein Urinschnelltest durchgeführt, kann es sein, dass ein positives Ergebnis auf Amphetamine angezeigt wird, da sich Amphetamin und Ritalin chemisch sehr ähnlich sind. Dies nennt man dann ein „falsch-positives“ Resultat. Nach einem Urinschnelltest wird noch ein Labortest durchgeführt - auf jeden Fall ein Bluttest, oft auch ein Urintest (denn Urinschnelltestergebnisse sind vor Gericht nicht zulässig. Bei einer Überprüfung im Labor kann dann klar unterschieden werden, ob es sich um Methylphenidatsäure handelt oder um Amphetaminabbauprodukte.

Letztendlich spielt diese Unterscheidung aber nur eine Rolle, wenn Du Ritalin verschrieben bekommen hast, denn es ist als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt. Und laut § 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die Fahreigung überprüft bzw. nachgewiesen werden, wenn klar wurde, dass u.a. jemand unrechtmäßig Substanzen im Sinne des BtMG konsumiert (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html). Nimmst Du Ritalin also ohne Rezept und wirst erwischt, musst Du mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen rechnen wie wenn Du Amphetamin konsumiert hättest.

Außerdem kann sich der Tatbestand der „Trunkenheit im Straßenverkehr“ gemäß § 316 Abs.1 u. 2 StGB erfüllen, wenn der/die Fahrer_in Ausfallerscheinungen zeigt (z.B. Schwindel, scheinbare Trunkenheit). Wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" macht sich strafbar, wer "vorsätzlich oder fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen." (Quelle: https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/anwalt-trunkenheit-strassenverkehr.php).
Das gilt auch, wenn Du Ritalin als Medikament zu therapeutischen Zwecken einnimmst und es zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommt.
Außerdem sind noch viele weitere damit zusammenhängende Dinge auf der genannten Webseite gut erklärt, bspw. was "ein Fahrzeug sicher führen" heißt und mit welchen rechtlichen Konsequenzen bei Trunkenheit im Straßenverkehr zu rechnen ist.

Du solltest das Thema "Ritalin-Einnahme und Straßenverkehr" ausführlich mit Deinem Arzt/Deiner Ärztin besprechen. Wahrscheinlich wird Dir empfohlen, in der ersten Phase des Gebrauchs von Ritalin (das heißt mehrere Wochen bis Monate) nicht Auto.zu fahren, da die Aufmerksamkeit herabgesetzt ist und dadurch dann auch Deine Fahrtauglichkeit. Wenn Du das Mittel regelmäßig konsumierst, tritt dieser Effekt normalerweise nicht mehr auf. Um sich  besser abzusichern, sollten Ritalin-Patient_innen im Straßenverkehr eine aktuelle Bescheinigung ihres behandelnden Arztes/ihrer behandelnden Ärztin mit sich führen.

Kurzum: Wenn Du Ritalin unter fachärztlicher Aufsicht nimmst, die Erlaubnis von Deinem Arzt/Deiner Ärztin und keine Ausfallerscheinungen hast und gleichzeitig keine anderen Substanzen (insbesondere Amphetamin) konsumierst, hast Du rechtlich vermutlich nichts zu befürchten. Spätestens bei einem Drogenscreening wird das „richtige“ Abbauprodukt gefunden und Du bist vom Vorwurf des Amphetaminkonsums befreit. Andernfalls kannst Du mit Konsequenzen für Deine Fahrerlaubnis rechnen, welche sich aus dem Nachweis ergeben.

 

Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Unbefugter Besitz, Erwerb und Handel sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.