Strafrechtliche Konsequenzen, obwohl nichts gefunden wurde?

Herr Dr. Frühling Ich und meine Freundin waren am Samstag auf einer Party. Zwei von unseren Freunden und meine Freundin und ich gingen gemeinsam auf die Toilette. Plötzlich brach der Besitzer des lokales die Tür auf und hatte Verdacht das wir Drogen konsumierten, darauf hin alarmierte er die Polizei die dann alles von uns durchsucht hat. Keiner hatte was dabei und es wurde nichts gefunden bis auf eine Dose die aber nicht uns gehörte. Dieses Döschen wurde auf der Toilette gefunden und darin waren Reste von Cannabis. Ich wollte darum wissen kann uns jetzt was passieren da sie ja nichts gefunden haben.


Dr.-Frühling-Team:
 

Hallo,

Du möchtest wissen, ob Dir und Deiner Freundin etwas angelastet werden kann.

Deiner Beschreibung nach solltet Ihr Euch keine Gedanken machen müssen, da schließlich nicht eindeutig ist, ob Euch das Döschen gehört und ein Besitz von Cannabis überhaupt erst ab einer gewissen Menge (abhängig von Bundesland) strafbar ist, in diesem Döschen jedoch nichts drin war.
Genauere Informationen dazu findest Du hier:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/ratgeber/ratgeber-pdf/Cannabis-Leg...

Sollte der Wirt Anzeige erstattet haben, könnte es sein, dass ihr  (falls ihr minderjährig seid Eure Eltern) Post von der Polizei bekommt, mit der Aufforderung Euch zur Sache zu äußern. Dieser Aufforderung müsst und sollte ihr nicht nachkommen. Ihr seid nach bundesdeutschem Recht nämlich nicht verpflichtet an der Strafverfolgung gegen Euch selbst aktiv mitzuwirken (Recht auf Aussageverweigerung) und auch jeder Anwalt / jede Anwältin wird Euch dazu raten dies nicht zu tun. Die Polizei wird den Sachverhalt dann an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, die den Fall dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einstellt.

Wenn Ihr Euch unsicher seid, könnt Ihr dazu gern auch eine_n Strafrechtsanwalt / -anwältin aufsuchen. Das lohnt sich jedoch nur, falls Ihr Post von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft bekommen solltet.

Viele Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.