Besitz [von BtM]

juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]

Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über
Betäubungsmittel [also nicht das, was landsläufig unter Eigentum verstanden wird]. Zum Besitz von Betäubungsmitteln
gehört sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Besitz. Bei mittelbarem Besitz besteht die Möglichkeit der Verfügung [z.B. bei der Aufbewahrung von BtM in einem Schließfach]

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