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Auf Shrooms durch die Stadt

Auf Shrooms durch die Stadt

Hallo, Liebes Dr. Frühlin Team

Meine Frage dreht sich um eine rechtliche Frage bei dem Konsum von Shrooms. 

Ich und 3 Freunde wollen unsere 3. psychadelische Erfahrung bei einem Freund in der Stadt machen. Leider hat dieser nur eine kleine Terrasse da er in einer Wohnung wohnt. Demzufolge wollten wir während des Tripps (ca. 2g cubensis; tripp einnahme so gegen 17 uhr im Herbst) eventuell mal in den Stadtpark gehen, der sich sehr nahe an seiner Wohnung befindet. Bzw. je nachdem wie wir lust haben, einfach durch die dunklen straßen laufen. Unsere Satd ist eher klein (90k einwohner) und um ca. 19/20 uhr ist da nicht mehr alzu viel drausen los. Uns geht es darum das grade drausen in der Dunkelheit die Optics besonders schön sind, die Natur gennerell schön ist und wir beim 1. mal Lsd auch einen bewegungsdrang hatten und die anschliesende nachtwanderung seeehhhr angenehm war(Waren an einem haus am see ohne menschen)! 

Bei diesem Plan ist mir aber ein Problem klar geworden:/

Die liebe Polizei...

Wenn wir uns auf Shrooms (keine Drogen dabei) durch die stadt bewegen ist das doch enorm riskant oder? Ja der konsum ist nicht strafbar, !aber! man erkennt ja direkt das man drogen genommen hat(riesige Puppillen) und daraus resluliteren doch folgende sachen, bei einer Personenkontrolle der Polizei:

-Zwanghafter Drogentest

-2 der 4 personen sind NOCH nicht 18(wir sind uns der Gefahr vom Drogenkonsum vor de m18. Lebensjahr bewusst)-> merkt die polizei drogenkonsum-> erltern benachrichtigung

-Schwierigkeiten mit dem Führerschein, weil Drogenkonsument

-Eintrag ins Polizei Register als BTM- konsument -> immer willkürliche Taschenkontrolle möglich

-Gefahr einer Hausdurchsuchung wegen Gefahr in Verzug

Meine Frage ist nun: sind die oben genannten Probleme wirkliche Probleme? Also kann das wirklich passieren? Oder darf die Polizei wirklich uns zu einem Drogentest zwingen? Bzw sind riesige schwarze löcher in den augen ein eindeutiges Indiz zum Drogenkonsum? Ich bin mir unsicher was in dem Falle das die Polizei eine Personenkontrolle machen würde, wähend wir auf Shrooms sind, alles passieren kann.  Auch wenn der Konsum nicht strafbar ist, würde ich gerne wissen ob er dennoch die oben gennanten schweren "strafen" mit sich führt. 

 

Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

vielen Dank für Deine Anfrage. Du hast Dir vorgenommen mit Deinen Freunden psilocybinhaltige Pilze (Zauberpilze / Shrooms) zu konsumieren. Da Ihr unter Einfluss der Pilze bei Nacht durch die Stadt schlendern wollt, machst Du Dir Sorgen, dass Ihr möglicherweise von der Polizei kontrolliert werdet und Euch strafrechtliche Folgen drohen. Wir finden super, dass Du Dich vor dem Konsum bei uns meldest und Infos einholen willst. Da wir keine Jurist*innen sind, können wir leider keine detaillierte Rechtsberatung geben. Dennoch haben wir ein paar Hinweise für Dich (unter Vorbehalt).

Ganz grundsätzlich: Polizeibeamt*innen in Deutschland haben das Recht, von jeder Person orts- und verdachtsunabhängig die Identität festzustellen. Dazu gehören Angaben zum Namen, Vornamen (ggf. Geburtsname), Geburtsdatum und -ort, Meldeadresse, Familienstand und Staatsangehörigkeit sowie zur Berufsbezeichnung (StudentIn, Angestellte/r o.ä.). Aus diesem Grund ist es ratsam, den Personalausweis mit sich zu führen. Das ist zwar in Deutschland nicht Pflicht, kann jedoch das Prozedere verkürzen und weitere Maßnahmen der Polizeibeamt*innen vermeiden. Hierbei seid Ihr nicht verpflichtet, weitere Auskunft über Euch zu geben z.B., darüber, wo Ihr gerade herkommt / wo Ihr hin wollt / was Ihr eben gemacht habt etc. Genauere Infos dazu findet Ihr auch bei uns auf der Seite unter Drogen & Info >> Recht >> Polizeikontrolle.
Zusätzlich gibt es bestimmte Orte, an denen von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen wird, weil zum Beispiel in einem gewissen Gebiet oft Straftaten begangen werden. Hierzu können zum Beispiel Bahnhöfe, Gebiete in Grenznähe oder Orte in der Nähe von Demonstrationen zählen. Der Aufenthalt an diesen reicht als Grund für eine Personenkontrolle aus. Allerdings gibt es je nach Bundesland unterschiedliche  Voraussetzungen für Kontrollen (s. https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/was-darf-die-polizei-bei-einer-personenkontrolle).

Der bloße Konsum von psilocybinhaltigen Pilzen ist, wie Du schon richtig erwähnt hast, nicht illegal. Dennoch kann es sein, dass Euch die Polizeibeamt*innen zu einem Drogenschnelltest auffordern, wenn Ihr bei einer Kontrolle unter dem Verdacht steht, illegale Drogen konsumiert zu haben (z.B. bei auffällig großen Pupillen). Wie auch bei einer Verkehrskontrolle habt Ihr immer das Recht einen Drogenschnelltest, bei Dem Ihr selbst mitwirken müsst, abzulehnen. Das betrifft alle Schnelltests außer den Schweiß- / Wischtest. Hierbei ist anzumerken, dass gängige Schnelltests in der Regel keinen Test auf Psilocybin und dessen Abbauprodukte beinhalten.
Sofern Ihr also keine anderen illegalen Substanzen konsumiert oder einige Tage bis Wochen zuvor konsumiert habt (z.B. Cannabis, Opiate oder Amphetamine, die Dauer richtet sich je nach konsumierter Substanz - nähere Infos dazu findest Du auf unserer Seite unter Drogen & Info >> Nachweiszeiten ), fällt der Schnelltest mit sehr großer Wahrscheinlichkeit negativ aus. Alle Tests zum Nachweis von Psilocybin sind im Gegensatz zu Tests auf "gängige" Drogen wie z.B. THC, MDMA nach wie vor relativ aufwendig und teuer. Sie werden deshalb nur dann durchgeführt, wenn Psilocybin-Konsum bei der zu testenden Person vermutet wird. Eine solche Vermutung kann z.B. dadurch begründet sein, wenn bei einer Person Pilze gefunden werden oder sie zugegeben hat, (früher mal) Pilze konsumiert zu haben. Hierzu haben wir bereits schon einmal bei Dr. Frühling beantwortet. Der Eintrag lautet >Nachweiszeiten von Kokain und Magic Mushrooms<.

Solltet Ihr den Schnelltest ablehnen, darf dies eigentlich nicht als Anfangsverdacht gelten, also dass Ihr bestimmt was "zu verbergen habt". Die Polizeibeamt*innen haben jedoch einen relativ großen Ermessensspielraum zu entscheiden, ob bei Euch ein (aufwändiger) Bluttest durchgeführt werden soll. Einen Bluttest ohne richterlichen Beschluss anzuordnen, war bisher in manchen Fällen bereits Praxis, ist seit August 2017 jedoch auch gesetzlich verankert - liegt also tatsächlich voll und ganz im Ermessen der Beamt*innen. Sofern Ihr keine Angaben zum Konsum macht, nicht als Auto- oder Radfahrer*innen am Straßenverkehr teilnehmt oder euch selbst- und / oder fremdgefährdend verhaltet und keine illegalen Substanzen mit Euch führt, ist dies jedoch unwahrscheinlich. Ebenso unwahrscheinlich sind weitere Maßnahmen der Polizeibeamt*innen wie beispielsweise eine Hausdurchsuchung oder ein Eintrag im Polizeiregister.

Solltet Ihr Angaben zu Eurem Konsum machen und / oder ein Bluttest positiv ausfallen, müsst Ihr zum Einen damit rechnen, dass die Polizeibeamt*innen das an die zuständige Führerscheinstelle/Fahrerlaubnisbehörde meldet und diese eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) anordnet - falls jemand von Euch noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist, wird eventuell auch eine MPU verlangt, bevor diejenige Person zum Führerschein zugelassen wird.
Zudem kann es sein, dass der Vorfall in Eurer Akte vermerkt wird und Ihr dadurch bei jeder zukünftigen Polizeikontrolle zu einem Drogentest aufgefordert werdet.

Diese Informationen stellen jedoch wie bereits erwähnt, keine Rechtsberatung dar und es besteht keine Garantie dafür, wie Polizist*innen im entsprechenden Fall handeln. Es ist also ratsam, grundsätzlich keine Angaben zu Eurem Konsum zu machen und stets von Eurem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Falls Ihr euch unsicher seid, wendet Euch an eine*n Rechtsberater*in.

Bzgl. der Meldung an die Eltern Deiner minderjährigen Freunde: Wenn Ihr den Konsum zugebt oder die Polizeibeamt*innen den Eindruck haben, dass Ihr illegale Substanzen konsumiert habt und abends / nachts alleine durch die Gegend streunert, kann man damit rechnen, dass die unter 18-Jährigen* mitgenommen und nach Hause gebracht oder deren Eltern verständigt werden, um ihre Kinder abzuholen.

Beim Konsum von psychedelischen Substanzen (z.B. Zauberpilze) sind neben der Dosis, vor allem das Umfeld (Setting) und das innere Wohlbefinden (Set) maßgeblich für eine positive oder negative Erfahrung.
Einen Pilztrip unter Aufsicht der Polizei zu erleben, stellt für die allermeisten Konsument*innen eines der denkbar schlechtesten Settings dar.  Du äußerst bereits im Vorfeld Deine Angst vor einer potentiellen Polizeikontrolle. Unabhängig von den tatsächlichen Folgen einer solchen Kontrolle ist das keine optimale Ausgangslage für eine psychedelische Erfahrung. Um die Wahrscheinlichkeit einer unangenehmen, negativen Erfahrung („Bad Trip“) zu verringern, ist es ratsam, Pilze in einem Umfeld zu konsumieren in dem man sich sicher fühlt und keine Angst hat. Gerade als unerfahrene*r Konsument*in ist es besonders wichtig, auf das Set & Setting zu achten, da es schwierig ist, einzuschätzen wie die Pilze auf die Psyche wirken und wie sensibel man auf potenziell negative Einflüsse von außen reagiert.
Auch wenn Du schreibst, dass Ihr Euch über die Risiken des Konsums bewusst seid, möchten wir Euch an dieser Stelle trotzdem darauf hinweisen, dass der Konsum von Zauberpilzen als Minderjährige*r unabsehbare psychische Folgen auf die weitere Entwicklung haben kann. Wenn Ihr unbedingt konsumieren wollt, wartet damit noch ein paar Jahre, bis sich Eure Persönlichkeit weiter gefestigt hat, Euer Gehirn vollständig entwickelt ist und Ihr Euch sicher seid. Besonders im Falle einer negativen Erfahrung könntet Ihr dann bestimmt besser damit umgehen und diese erfolgreicher verarbeiten. 

Alles Gute!
Dein Dr.-Frühling-Team

 

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

 

 

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