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Cannabis - Strafe

Cannabis - Strafe

Ich bin im Juli mit 200 Gramm Haschisch in Köln aufgeflogen. Habe aber alles den Beamten freiwillig vor der Durchsuchung gegeben. Sie sagten auch das ich mich während der Sache gut verhalten hätte. Ich hatte auch noch keine Vorstrafen. Muß ich trotzdem mit einer Haftstrafe rechnen?

 

Dr. Frühling:

Ja, es kann eine Haftstrafe oder eine Bewährungsstrafe folgen. Zudem ist mit dem Entzug des Führerscheins und einer Geldstrafe zu rechnen.


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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