Drogentest bei Straßenbahnfahrer?
Drogentest bei Straßenbahnfahrer?
Hallo liebes Dr.-Frühling Team,
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Ich fange in ein paar Wochen meine Ausbildung zum Straßenbahnfahrer an und muss vorher noch zur G25 Untersuchung.
Ich habe gelesen das Urintest und Bluttest ganz normal sind.Habe aber nie was von einem Drogentst gelesen.
Könnt ihr mir vielleicht sagen ob der bei meiner Berufsgruppe mit dazu gehört?
Und das ich vorher mein schriftliches einverständnis geben muss ist doch auch richtig?
Oder wird der Drogentest bei der G25 Untersuchung nur selten gemacht?
Im voraus vielen Dank für eure Antwort.
Dr. Frühling
Hallo,
die Untersuchung G25 soll die Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten überprüfen und umfasst die Untersuchung folgender Aspekte:
Herz/Kreislauf, Nervensystem, Psyche, Einnahme von Medikamenten, Ausschluss von Suchterkrankungen, Seh- und Hörvermögen, sowie Laborwerte (Urin-, evtl. Blutuntersuchung). (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizinische_Vorsorgeuntersuchungen).
Laut Anwendungsbestimmung des G25 ist der Urintest nur für gesundheitliche Fragen relevant, eine weitergehende Urin- und Blutuntersuchung soll nur in einzelnen, unklaren Fällen erfolgen.
(https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g25.pdf)
Da Suchterkrankungen ausgeschlossen werden sollen, ist ein anschließender Drogentest denkbar, besonders, da es sich um eine Ausbildung zum öffentlichen Verkehrsführer handelt. Eine verbindliche Aussage können wir leider nicht treffen, da Untersuchungen dieser Art nicht einheitlich ablaufen.
Prinzipiell hast Du natürlich die Möglichkeit Urin- und Blutabnahme zu verweigern bzw. Dein Einverständnis für einen Drogentest verweigern. Bei Einstellungsuntersuchungen läuft das dann meist so: Wer den "freiwilligen" Test verweigert, bekommt auch keinen Job. Du kannst auch frei entscheiden, wie Du auf Nachfragen zum Drogenkonsum antwortest. Logischerweise steigen die Chancen auf einen Test, wenn Du Konsum zugibst.
Wenn Du Dir bezüglich der Nachweiszeiten unsicher bist gibt es Tabellen, an denen Du Dich orientieren kannst.
/de/page/nachweiszeiten
Wir wünschen Dir einen erfolgreichen Start in die Ausbildung.
Dein
Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.