Duftkissen
Duftkissen
wir wollen im herbst per flugzeug verreisen (italien), und haben eigentlich nicht vor, uns durch die flughafenkontrolle mogeln zu müssen (Bsp. gras oder so). nun sind wir auf pilze gekommen und uns würde interressieren, ob es legal ist als 18- jährige/r ein ungeöffnetes "duftkissen" bei sich zu tragen, weil man die ja auch so kaufen kann?
Dr. Frühling:
Der Besitz dieser sogenannten Duftkissen ist im geschlossenen Zustand nicht strafbar. Das liegt daran, dass diese nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes "missbraucht" werden, wenn sie nur zur "Luftveränderung" benutzt werden.
Allerdings können diese Duftkissen von der Polizei konfisziert werden [warum auch immer] und müssen dann allerdings an den Eigentümer wieder zurückgegeben werden, wenn sich tatsächlich nur der aufgedruckte Inhalt darin befindet.
Im Betäubungsmittelgesetz steht dazu:
§ 1 Betäubungsmittel
[1] Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.
...
Anlage I [zu § 1 Abs. 1]
[nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel]
...
Psilocin
3-[2-Dimethylaminoethyl]-4-indolol
Psilocin-[eth]
3-[2-Diethylaminoethyl]-4-indolol
Psilocybin
3-[2-Dimethylaminoethyl]-4-indolyl-dihydrogenphosphat
Psilocybin-[eth]
3-[2-Diethylaminoethyl]-4-indolyl-dihydrogenphosphat
...
- Pflanzen und Pflanzenteile, Tiere und tierische Körperteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen, wenn sie als Betäubungsmittel mißbräuchlich verwendet werden sollen.
Pilze sind nach der Definition im BtmG keine Pflanzen. Damit sind die Pilze in Duftkissen bisher im BtmG als solche nicht erwähnt - also auch nicht verboten.
Das Verbot wird aber in den nächsten Monaten zu erwarten sein, ein entsprechender Gesetzentwurf ist schon da.
In Italien wirst Du allerdings Probleme bekommen, wenn Du mit Pilzen aufgegriffen wirst - dort sind sie [egal wie verpackt] verboten.
Viele Grüße und alles Gute!
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.