Hier kannst Du uns erreichen:

Telefon:


Bürotelefon:

0341 - 211 20 22
Di: 9 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr
Hier keine Telefonberatung!

Drogentelefon:
0341 - 211 22 10
Do: 14 - 18 Uhr
Telefonberatung nur hier!

E-Mail:


Büro allgemein:
drugscouts@drugscouts.de



Projektleitung:

projektleitung@drugscouts.de

Adresse:


Drug Scouts:
Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig



Öffnungszeiten:
Di: 09 - 15 Uhr / Do: 13 - 18 Uhr

hängenbleiben

hängenbleiben

Ist es möglich, dass wenn ich einmal z.B. einen Trip (LSD), ecstasy oder magic mushrooms konsumiert habe und währenddessen auch noch ziemlich viel Cannabis, das mir manche Wirkungen dieser "psychedelischen" Drogen wieder "hochkommen", wenn ich eine gewisse Menge an THC zu mir nehme... auch noch Tage und Wochen später... ist das das, was man unter "hängenbleiben" versteht (in Bezug auf flash-backs!)???

 

Dr. Frühling:

Unter "hängenbleiben" kann man viele Dinge verstehen.

Zum einen meint man damit, dass Menschen an Drogen "hängenbleiben" - also diesen Drogen irgendwie "verfallen", vielleicht auch süchtig danach werden.

Mit "hängenbleiben" kann man aber auch den Zustand beschreiben, der in der Medizin als Psychose bezeichnet wird. Psychosen sind Veränderungen/Störungen im Denken und in der Wahrnehmung eines Menschen, das kann z.B. sein: Verfolgungswahn, unbegründete Angstzustände, Halluzinationen (also etwas zu sehen, das gar nicht da ist) oder auch das Gefühl unter Drogeneinfluss zu stehen, obwohl man gar keine genommen hat.

Dieser Zustand kann auch durch Drogen ausgelöst werden. Allerdings spricht man hier davon, dass eine solche psychotische Erkrankung latent (also verdeckt und bisher nicht ausgebrochen) vorhanden sein muss. Psychosen können vorübergehend, aber auch lebenslänglich auftreten.

Zum Phänomen "Flashbacks" gibt es bisher wenig Wissen. Scheinbar können verschiedenste Stoffe Flashbacks hervorrufen (evtl. auch Alkohol). Wodurch dies geschieht und was dabei konkret im Gehirn passiert ist aber noch nicht ausreichend erforscht.

Also, es könnte sein, dass Deine "Erfahrungen" mit den oben beschriebenen Dingen zusammenhängen, egal ob Du nun diese Drogen im Mix oder einzeln konsumiert hast.


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

Zurück