Haartest auf Amphetamine nach Dauerkonsum
Haartest auf Amphetamine nach Dauerkonsum
Hallo Ich habe über 2 Jahre fast täglich Amphetamine/Speed konsumiert und im November 2014 komplett aufgehört. Nun muss ich am 2. Juni 2016 eine Haaranalyse machen lassen. Kann es sein, dass in den Haaren trotz 17 Monaten Abstinenz noch etwas gefunden wird? (Aufgrund des Dauerkonsums und Halbwertzeit) Ich habe meine Haare zuletzt mitte Februar auf ca. 0,8cm zurückgeschnitten. Um eine Antwort wäre ich dankbar!
Dr.-Frühling-Team:
Hallo,
Du möchtest wissen, ob Dein vergangener Amphetaminkonsum per Haaranalyse nachweisbar ist.
Allgemein sagt man, dass die Haaranalyse sehr effizient arbeitet, v.a. im Bezug auf länger zurückliegenden Substanzkonsum,
da man sie kaum beeinflussen kann. Ausgenommen ist ein wichtiger Faktor: die Länge der Haarprobe. Die Nachweisbarkeit von Drogen im Kopfhaar wird von der Haarwachstumsgeschwindigkeit begrenzt, welche durchschnittlich 1,1 cm/Monat beträgt. Sprich, wenn Dein Haar z.B. eine Länge von 5cm hat, kann man in etwa Deinen Konsum der letzten 5 Monate nachweisen.
Da Du jedoch bereits im Februar Deine Haare auf 0,8cm gekürzt hast, können höchstens Substanzen nachgewiesen werden, die Du 1 bis maximal 2 Monate vor dem Haarschnitt konsumiert hast, je nach dem wie schnell oder langsam Dein Haar wächst. Dadurch, dass Dein letzter Konsum, nach eigenen Angaben, etwa 1,5 Jahre zurück liegt, solltest Du also keine Probleme mit einer Haaranalyse bekommen.
Übrigens: Die zu untersuchende Haarlänge muss vom Auftraggeber des Gutachtens in Abhängigkeit von dem zu bewertenden Zeitraum vorgegeben werden. Eine Haarlänge von 12 cm wird üblicherweise zum Nachweis der Drogenabstinenz (von einem Jahr), eine Haarlänge von 3 cm zum Nachweis der Alkoholabstinenz (für jeweils 3 Monate) akzeptiert. (Quelle: (http://drogencheck.com/faqs.html)
Aber Alkohol ist im Haar auch nur 3 Monate lang nachweisbar. Alle anderen im Haar nachweisbaren Substanzen wären theoretisch unbegrenzt lange nachweisbar, meist wird jedoch noch nur nach den letzten 6 Monaten (6 cm) bzw. den letzten 12 Monaten (12 cm) geguckt.
Weitere wichtige Infos findest Du auch hier: /de/lexikon/haaranalyse
Alles Gute
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.