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Kann ich meine Pille zum testen einschicken?

Kann ich meine Pille zum testen einschicken?

hallo.

da ich leider in deutschland wohne ist es nicht so einfach eine probe  zum drugchecking abzugeben, wissen sie ob es möglich ist mit der post eine probe zur analyse zu  senden? oder ist es sonst irgendwie möglich?
mfg j.

 

Dr. Frühling:

Hallo,

Tests illegalisierter Substanzen sind in der BRD nur in einigen Laboren möglich. Dabei kann man in Apotheken Proben abgeben und die Apotheker_innen haben die Möglichkeit, diese in spezielle Labore zu schicken. Die Labore melden aber ausschließlich zurück, ob illegalisierte "Standardsubstanzen" (MDMA, Amphetamin, Kokain, Methamphetamin etc.) darin enthalten waren. Sie geben nicht an, wieviel Wirkstoff(e) enthalten war(en) und testen auch nicht auf Streckstoffe, seltenere Substanzen oder Research Chemicals. Die Angaben aus solchen Apothekentests liefern also nicht wirklich zuverlässige und ausreichende Angaben über die Inhaltsstoffe der abgegebenen Proben. Zudem kosten sie zwischen 20 und 100 Euro, je nachdem auf wie viele Substanzen getestet wird und wieviel die Apotheke an Gebühren berechnet.
Nähere Angaben dazu findest Du hier: /de/page/drug-checking/wo

Richtiges Drug Checking gibt es also nur in anderen europäischen Ländern (Schweiz, Österreich, Frankreich, Portugal, Spanien, Niederlande etc.). Wir haben von Leuten aus der BRD gehört, die Proben per Post bspw. in die Schweiz geschickt haben, erlaubt und ausdrücklich von den Drug -Checking-Projekten gewünscht ist dies jedoch nicht.

So müssen die Menschen in der BRD noch eine Weile warten oder sich aktiv dafür einsetzen, dass es eines Tages z.B. ein Modellprojekt gibt, wie es seit einigen Jahren in Berlin in Planung ist und momentan scheinbar ganz gute Chancen hat, auch umgesetzt zu werden.

Hier findest Du die Homepage der Drug-Checking-Initiative Berlin-Brandenburg:
http://drugchecking.de/
 

Schöne Grüße,
Deine Drug Scouts


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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