MPU - Führerscheinsperre
MPU - Führerscheinsperre
Bei einer Routinekontrolle der Polizei vor 4 Jahren (Alter 15) wurde ich nach Drogen durchsucht. Es wurde nichts gefunden. Ich wurde aber zum Urintest geschickt. Es wurde THC und Ecstasy nachgewiesen. Die Verhandlung folgte ein Jahr später. Ich bekam Freispruch. Vor einem Jahr wollte ich meinen Führerschein machen. Auf der Führerscheinstelle sagte man mir, dass ich eine MPU machen muß. Welche Möglichkeiten gibt es um den Führerschein zu machen? Ist eine MPU notwendig? (Die Kontrolle war in Baden-Württemberg und die Verhandlung in Sachsen)
Dr. Frühling:
Dadurch, dass du schon einmal im Zusammenhang mit Drogen auffällig geworden bist, rechnet die Polizei und die Führerscheinstelle damit, dass es sein kann, dass du noch nicht clean bist, auch wenn das ganze 4 Jahre zurückliegt. Die Verhandlung wurde zwar mit einem Freispruch zu deinen Gunsten entschieden, trotzdem bist du polizeilich registriert und dies wird meist an die Führerscheinstelle weitergeleitet, auch wenn du noch keinen Führerschein hast. Nachdem du nun einen beantragt hast, hat man gemerkt, dass du schon einmal wegen Drogen "negativ" aufgefallen bist und das wird nun gegen dich gewendet. Leider kannst du dich der MPU nicht verweigern, wenn du den Führerschein machen willst, deine einzige Möglichkeit ist, die MPU zu bestehen, das heißt in deinem Körper sollten sich keine Drogen mehr befinden, die mit Hilfe eines Urin-, Blut- oder Haartests nachweisbar sind. Sollten doch welche gefunden werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du den Führerschein ohne einen Nachweis einer einjährigen Abstinenz nicht machen darfst.
Auch wenn du die MPU bestehst, kann unter Umständen innerhalb eines Jahres ein Drogenscreening angefordert werden. Das heißt, du wirst 3 mal im Jahr unangekündigt zu einem Drogenscreening geladen, wo du wieder auf verschiedenen Drogen getestet wirst. Wenn dabei was nachgewiesen wird, dann bist du den Führerschein wieder los.
Du solltest also, wenn du den Führerschein haben möchtest, 6-8 Wochen vor der MPU keine Drogen konsumieren und wenn der Fall mit den Drogenscreenings einsetzt, auch ab Erhalt der Aufforderung nicht mehr konsumieren. Natürlich solltest du auch nicht konsumieren, während du Auto fährst, nicht nur aus Gründen der polizeilichen Strafen, sondern auch zu deiner eigenen Sicherheit.
Alles Gute
Dein Dr. Frühling- Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.