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MPU: Cannabis und Haartest

MPU: Cannabis und Haartest

Ich bin weiblich 24 Jahre alt, musste meinen Führerschein vor 3 Jahren abgeben nach einem Unfall und dem danach folgenden positiven Drogentest auf Amphetamine. Seit 2.5 Jahren bin ich jetzt clean und habe damit nichts mehr zu tun. Ich wurde vor ca. 2 jahren Schwanger und hab mich nach der Geburt für die Mpu angemeldet. Diese bestand ich leider nicht da ich keinen nachweis auf abstinenz hatte. Habe danach dann 6 cm Haare abgegeben, dieser Test war negativ. Habe Gestern die 2 Haaranalyse erhalten. Positiv auf Cannabidoide 0,019 ng/mg. Habe in 2 Wochen den Termin zur Mpu soll ich diesen absagen oder gibt es die möglichkeit dagegen vorzugehen? Habe gelesen die Grenze liegt bei 0,02 ng/mg und da liege ich darunter. Viele grüße Nadine


Dr.-Frühling-Team:

Hallo,

wenn bei Dir in einer Haaranalyse 0,019 ng/mg Cannabinoide nachgewiesen wurden und der bei Dir angewendete Test wirklich eine Grenze (=Cut-Off-Wert) von 0,02ng/mg hatte, dann müsstest Du knapp darunter gelegen haben und das Testergebnis eigentlich schon vom Labor als negativ bewertet worden sein.

Du schriebst uns nämlich leider nichts dazu, was das Labor in seinem Bericht genau dazu schreibt, wie es den bei Dir durchgeführten Test genau bewertet. Im Laborbericht müsste eigentlich irgendwo etwas geschrieben stehen von "ein Konsum ist somit nicht nachgewiesen" bzw. "ein Konsum kann nicht sicher ausgeschlossen werden" oder ähnliches. Die MPU-Gutachter*innen halten sich dann in ihrer weiteren Bewertung eigentlich immer an das was das Labor dazu genau geschrieben hat.

Du hast uns geschrieben, dass du "gelesen hast", dass der Cut-Off-Wert bei 0,02ng/mg liegen soll. Da wäre dann wieder die Frage wo genau Du das gelesen hast, denn eigentlich sollte der konkrete Cut-Off-Wert des bei dir verwendeten Testgerätes auch auf dem Laborbericht ausgewiesen worden sein. Unterschiedlich neue oder alte Geräte unterschiedlicher Herstellerfirmen haben nämlich u.U. unterschiedliche Cut-Off-Werte.

Weiterhin haben Wissenschaftler*innen und Drogenscreeningfachleute schon vor einigen Jahren darauf hingewiesen, dass Haartests in Bezug auf Cannabis eigentlich sehr unzuverlässig sind und nicht sicher auf Cannabiskonsum schließen lassen oder ihn teilweise auch nicht sicher ausschließen können. Auf der einen Seite wird bei Cannabiskonsument*innen häufig in Haartests gar nichts nachgewiesen, obwohl sie gekifft hatten, manchmal sogar nicht wenig. Das liegt daran, dass Cannabinoide aus dem Blut sich bei manchem Menschen wohl nur sehr schwer in den Haaren ablagern. Auf der anderen Seite werden durch ungünstige Faktoren Haartests bei anderen Menschen wiederum positiv, obwohl diese nicht gekifft hatten. Zum Beispiel bei Menschen, die sich häufig in Räumen aufhalten wo Cannabis geraucht wird oder die häufig Körperkontakt zu Cannabiskonsument*innen haben. Auch können die Cannabinoide von außen auf das Haar gelangen, z.B. wenn man Cannabinoide auf den Händen hatte und sich damit durch das Haar ging oder wenn man mit den Haaren einfach nur irgendwo auf einer Oberfläche gelegen hat wo sich Cannabisreste befanden.

Es gibt bei Haartests auf Cannabinoide also einige Unsicherheiten und Fragwürdigkeiten, aber sie werden leider weiterhin zu MPUs herangezogen. Nun ist für eine erfolgreiche MPU aber nicht nur der Labortest wichtig, sondern auch das Gutachter*innengespräch sowie Konkretes dazu, wie Du dabei Deine Lebenssituation beschreibst, was sich bei Dir geändert hat und wie Du mit Konsumverführungen im Alltag umgehst. Tatsächlich dürfte es aber schwer werden mit einem positiven Drogentest die MPU zu bestehen.

Insgesamt gibt es aber zur MPU eine Menge zu sagen. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du uns gern auf dem Drogentelefon anrufen: 0341 - 211 22 10 (erreichbar: dienstags von 09:00 bis 13:00 Uhr oder donnerstags von 15:00 bis 19:00 Uhr).

Schöne Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team


Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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