Nachweis Kokain
Nachweis Kokain
Hallo,
ich konsumiere 2-3 mal im Jahr Kokain. Wenn ich Kokain konsumiere dann konsumiere ich große Mengen als ca.1-2 Gramm.
Ich bin vor einiger Zeit in eine Polizeikontrolle geraten und hatte 9,5 Tage davor 2 Gramm Kokain konsumiert. Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht mehr nachweisbar sein wird nach so langer Zeit und habe mich auf einen Urintest eingelassen im festen Glauben, dass dieser negativ sein wird. Zu meiner Überraschung war der Test positiv, sodass mir Blut abgenommen wurde. Ich bin kein Dauerkonsument, was nicht heißt, dass mein Konsumverhalten nicht bedenklich ist. Allerdings geht es mit jetzt hauptsächlich um meinen Führerschein. Mein vorletzter Konsum war vor 5 Monaten, sodass ich davon ausgehen muss, dass das Kokain in meinem Körper komplett abgebaut war bevor ich meinen letzten Konsum von 2 gramm antrat.
Auf eurer Seite steht, dass Kokain bei Dauerkonsumenten bis zu 22 Tage im Urin nachweisbar ist. Wie ist ein einmaliger Konsum von einer sehr hohen Menge wie in meinem Fall einzuordnen?
Meine wichtigere Frage ist: Wie wahrscheinlich ist es dass bei einem einmaligen Konsum von 2 Gramm nach 9,5 Tagen noch Abbauprodukte von Kokain in meinem Blut zu finden sind?
Wie ist die Nachweisgrenze bei Laboren, die mit der Polizei zusammenarbeiten? Aus meinen Recherchen hat sich ergeben, dass die Grenze für eine Ordnungswiedrigkeit bei 75 Nanogramm pro ML Blut liegt. Jedoch ist jeglicher Nachweis von Kokainkonsum das Ende für den Führerschein. Deshalb würde ich gerne wissen wie hoch die Nachweisgrenze für einen positiven Befund im Blut bei Laboren ist, die mit der Polizei zusammenarbeiten?
Zusammenfassend: Ist es möglich, dass die Polizei noch Kokain in meinem Blut nachweisen kann nach 9,5 Tagen??
Dr.-Frühling-Team:
Hallo,
nach 9,5 Tagen ist das Abbauprodukt von Kokain im Blut nicht mehr nachweisbar. Selbst wenn vorher tage- oder wochenlang konsumiert wurde, ist das Abbauprodukt im Blut maximal 3 Tage lang nachweisbar.
Die Angabe "15 bis max. 22 Tage" bezieht sich auf die Nachweisbarkeit im Urin und derartig lange kann man die Abbauprodukte auch nur bei Personen nachweisen, die über einen langen Zeitraum mehrere Gramm täglich konsumiert haben.
Vermutlich ist der Urinschnelltest, den die Polizei mit Dir vor Ort bei der Kontrolle gemacht hat, einfach fehlerhaft gewesen. Es kommt nicht selten vor, dass Urinschnelltests fälschlich positiv testen, was an vielen Faktoren liegen kann (Verschmutzungen, falsche Anwendung, Herstellungsfehler etc.), weshalb diese Tests auch nicht als rechtssicheres Testergebnis verwendet werden dürfen.Bei dem darauf erfolgten Bluttest, dürfte jedoch nichts nachgewiesen worden sein.
Schöne Grüße
Dein Dr.-Frühling-Team
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