Nachweisbarkeit von THC
Nachweisbarkeit von THC
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich muß für meinen Führerschein zu Urinprobe. Ich bin mittlerweilen seit 1,5 Jahren clean. Ich habe Amphetamin, Methamphetamin, Kokain, LSD, XTC, Haschisch und Ketamin konsumiert. Doch am Mittwoch dem 10. Juli 2002 ist mir was dummes passiert.
Ich habe viel Alkohol getrunken und wußte dann nicht mehr, was ich tat. Mir wurde dann am nächsten Tag erzählt, daß ich einen Joint (gut gebaut) und zwei Purpfeifen Haschisch geraucht habe.
Nun habe ich auch an diesem 10. Juli 2002 meine letzte UK gehabt, aber vor dem Kiffen. Jetzt gehe ich davon aus, daß ich frühestens am 26. Juli 2002 wieder zur UK muß, da ich nächste Woche in den Urlaub fahre und erst am 26. Juli 2002 wieder zurückkomme. Wie lange würden sie meinen, daß bei diesem unüberlegten Konsum von mir das THC im Urin nachgewiesen werden kann?
Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dave
Dr. Frühling:
Die Nachweiszeiten von Cannabis sind je nach Konsummuster unterschiedlich. Es lassen sich auch nur schwer genaue Angaben machen, da jeder Organismus konsumierte Substanzen unterschiedlich abbaut. Grundsätzlich sagt man, dass Cannabis im Blut bei gelegendlichem Konsum zwei bis drei Tage und bei häufigem Konsum bis zu drei Wochen danach nachweisbar ist. Dass kann, wie schon gesagt, variieren.
Dies ist bei Urinkontrollen ebenso. Hier kann ein Nachweis allerdings über einen noch längeren Zeitraum erbracht werden, bei einmaligem Konsum sieben bis zehn Tage, bei häufigem bis zu acht Wochen nach der letzten Einnahme.
Du schreibst, dass Du vor dem besagten Tag 1,5 Jahre nicht konsumiert hast. Man spricht dann von einem einmaligen Konsum. Demnach ist THC im Körper sieben bis zehn Tage nachweisbar. Ganz sicher können wir Dir aber nicht sagen, ob der Urintest positiv oder negativ ausfallen wird.
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.