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Speed und Haaranalyse

Speed und Haaranalyse

Ich bin vor einiger Zeit mit 1g Speed erwischt worden und muss jetzt zu einem Drogentest, um nachzuweisen, dass ich nichts mehr nehme. Was habe ich dort zu erwarten, wird ein Urintest oder eine Haaranalyse durchgeführt? Kann ich im Falle einer Haaranalyse irgendwas machen, ausser mir die Haare abschneiden?

 

Dr. Frühling:

Hallo,

Du schreibst uns leider keine genauen Zeitangaben. Wann Du erwischt worden bist und ob Dir auch ein aktueller Konsum nachgewiesen wurde. Hast du zwischenzeitlich noch einmal etwas konsumiert?

Du sagst, Du musst zum Test, um nachzuweisen, dass Du keine Drogen mehr nimmst. D.h., dass nur der Zeitraum zwischen dem Erwischen und der Untersuchung von Interesse ist. So wird voraussichtlich nur eine Blut- oder Urinanalyse durchgeführt werden. Falls Du schon einmal positiv getestet wurdest, wäre eine Haaranalyse nicht ausschlaggebend, da hierüber der Drogenkonsum über einen langen und/oder zurückliegenden Zeitraum nachgewiesen werden kann und dieser bei dir eventuell schon bewiesen ist. Im Falle von Speed, kann man von Nachweiszeiten im Blut von bis zu 24 h und im Urin von zwei bis vier Tagen ausgehen.

Allgemein kannst Du das Ausscheiden und den Abbau von Drogen im Körper durch eine höhere Belastung des Stoffwechsels und Kreislaufes fördern. Bewege Dich viel, treibe Sport, iss mehr und nimm vor allem viel Flüssigkeit zu Dir. Somit lassen sich die Nachweiszeiten etwas verkürzen.

Wenn Du die Zeiten zu einzelnen Substanzen wissen möchtest, dann schau nach auf unserer Seite unter: Nachweiszeiten

Dort haben wir eine Tabelle zu den verschieden Stoffen zusammengestellt.

Noch eine kurze Bemerkung zur Haaranalyse: Wenn man denkt, dass man einer Haarkontrolle entgehen kann, indem man sich die Haare abrasiert, dann wird das nichts bringen. Wenn die Polizei solch eine Untersuchung anordnet, dann verlangt sie, dass die Haare bis zu drei Monaten gewachsen sind. Außerdem lenkt man mit einer Rasur erst recht den Verdacht auf sich.

Dein Dr.-Frühling-Team

Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.

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