Therapiemöglichkeit, die nicht stationär ist?
Therapiemöglichkeit, die nicht stationär ist?
Ich konsumiere nun seit 4 Jahren chemische Drogen. Seit 2 Jahren jedes Wochenende, dazu kommt noch, dass ich fast jeden Tag kiffe. Nun meine Frage: Gibt es eine Therapiemöglichkeit bei der ich nicht direkt meinen Arbeitsplatz verliere, weil, wenn ich 4 Monate oder länger nicht zur Arbeit komme, erzählt mir mein Chef was anderes. Die Möglichkeit mit Hilfe der Eltern kann ich vergessen. Ich habe ihnen mein Problem geschildert und sie sagten nur, dass ich damit alleine fertig werden müßte. Darum halt meine Frage: Gibt es neben den normalen Therapiemöglichkeiten auch noch andere? Weil bei den normalen gefällt mir der Gefängnischarakter nicht. Denn das Gefühl habe ich schon erlebt und brauche es nicht wieder.
Dr. Frühling:
Nach deinen Schilderungen nehme ich an, dass du deinen Drogenkonsum einstellen möchtest und dazu Unterstützung suchst. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine kann die von dir erwähnte stationäre Langzeittherapie sein. In diesem Fall begibt man sich, nachdem die Therapie beantragt und die Kostenübernahme durch einen Kostenträger (Rentenversicherung, Krankenkasse etc.) abgesichert ist, in eine Therapieeinrichtung (eigentlich eher kein Gefängnis) und bleibt etwa 3 bis 6 Monate, teilweise länger, dort.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, eine ambulante Therapie zu beantragen. Dabei bleibt man in seinem sozialen Umfeld und kann weiterhin zur Arbeit, zur Schule gehen. Die Therapie findet meist im Rahmen einer (Drogen-) Beratungsstelle, in Form von Gruppentherapie, Einzel-. Paar- und Familiengesprächen statt.
Des weiteren bieten manche Beratungsstellen auch verschiedene Gesprächsgruppen für Konsumenten von Partydrogen und / oder Cannabis an. Oder du überlegst dir, dass der Besuch einer Selbsthilfegruppe gut für dich wäre.
Am besten erkundigst du dich, welche Einrichtungen es in deiner Stadt gibt und welche Angebote sie machen. Dann kannst du dich dort beraten lassen und dir überlegen, was für dich am geeignetsten wäre.
Weitere Infos findest Du auch auf unserer Seite (Hilfe überregional).
Viele Grüße,
Dein Dr.-Frühling-Team
Die Informationen in unserer Antwort sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Aufgeführte Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Besitz, Erwerb und Handel damit sind strafbar! Wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch ungefährlich wäre. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.