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Lexikon

Apothekenpflichtig

ist ein Begriff aus dem deutschem Arzneimittelgesetz und wird im § 43 definiert. Apothekenpflichtige Stoffe sind Arzneimittel, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen. Sie sind ohne ärztliches Rezept zu erwerben/vergeben, bedürfen jedoch der Beratung durch den/die ApothekerIn.
siehe auch
verschreibungspflichtig und freiverkäuflich

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DISCLAIMER

Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.