ACHTUNG: Seit dem 18. August gelten neue Sprechzeiten:
++++++++++
PLEASE NOTE: New consulting times took effect on August 18:

Telefon:


Bürotelefon:

0341 - 211 20 22
Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr
Hier keine Telefonberatung!

Drogentelefon:
0341 - 211 22 10
Do: 13 - 17 Uhr
Telefonberatung nur hier!

E-Mail:


Büro allgemein:
drugscouts@drugscouts.de



Projektleitung:

projektleitung@drugscouts.de

Adresse:


Drug Scouts:
Demmeringstr. 32, 04177 Leipzig



Öffnungszeiten:
Di: 11 - 15 Uhr / Do: 13 - 17 Uhr

Lexikon

Arzneimittelgesetz

Es enthält Vorschriften zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Menschen und Tieren.
Es soll allgemeine Sicherheit des Verkehrs von Arzneimitteln gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.

Es ist vorgeschrieben, dass jedes Arzneimittel, das für die Anwendung an Mensch und Tier gedacht ist, zugelassen sein muss. Dies geschieht durch die Bundeszentrale für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das Medikament muss dazu verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die im Arzneimittelgesetz niedergeschrieben sind.

Das Arzneimittelgesetz gilt als gesetzliche Grundlage für alle mit der Herstellung und Prüfung, dem Inverkehrbringen, der Zulassung, der Kontrolle, dem Verschreiben, der Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln zusammenhängenden Fragen.

Zurück

DISCLAIMER

Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.