Lexikon
Besitz [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Besitz ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel [also nicht das, was landsläufig unter Eigentum verstanden wird]. Zum Besitz von Betäubungsmitteln gehört sowohl der unmittelbare wie auch der mittelbare Besitz. Bei mittelbarem Besitz besteht die Möglichkeit der Verfügung [z.B. bei der Aufbewahrung von BtM in einem Schließfach]
DISCLAIMER
Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.