Lexikon
Druckraum
auch Fixerstube genannt, die offizielle Bezeichnung ist Drogenkonsumraum oder Gesundheitsraum. Drogenkonsumräume sind Einrichtungen des Drogenhilfesystems, in denen DrogenkonsumentInnen ihre selbst beschafften Drogen konsumieren können. Dies geschieht unter hygienischen Bedingungen (beispielsweise wird in der Regel steriles Spritzbesteck gestellt) und unter Aufsicht medizinischen Fachpersonals (z.b. KrankenpflegerInnen), so dass im Notfall sofort Hilfe vor Ort ist. Darüber hinaus können sich die KonsumentInnen über Gefahren, Infektionsrisiken und unterschiedliche Konsumtechniken (z.b. Drücken, Sniefen, Folie rauchen) informieren.
Die Praxis der Druckräume gibt es international seit Anfang der 90er Jahre. Sie ist in der Bundesrepublik nach § 29 I Nr.10 BtmG eingeschränkt, wonach das Gewähren einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch strafbar ist. Erst mit dem 3.BtmAändG (Fixerstubengesetz) vom 28.03.2000 wurden die rechtlichen Voraussetzungen geändert. Der in das BtmG aufgenommene § 10a stellt den Bundesländern frei, Drogenkonsumräume einzurichten und befreit die BetreiberInnen von der Strafandrohung. Dieser Baustein im Hilfesystem ist durch den rechtlichen Rahmen allerdings limitiert: es müssen hohe Anforderungen erfüllt werden, weshalb viele Länder solche Räume nicht einrichten.