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Lexikon

Erwerben [von BtM]

juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]

Erwerben ist das Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel mit dem Einverständnis der/des bisherigen Besitzerin/Besitzers. Ob dafür ein Entgelt als Gegenleistung erbracht wird, ist dabei unbedeutend.

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DISCLAIMER

Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.