Lexikon
Erwerben [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Erwerben ist das Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel mit dem Einverständnis der/des bisherigen Besitzerin/Besitzers. Ob dafür ein Entgelt als Gegenleistung erbracht wird, ist dabei unbedeutend.