Lexikon
Handel treiben [mit BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Handel treiben umfasst alle eigennützigen Bemühungen, die darauf abzielen, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen und zu fördern (egal ob einmalig oder dauerhaft). Dies umfasst alle Handlungen, die darauf gerichtet sind, Betäubungsmittel auf den Wege zum Verbraucher/zur Verbraucherin zu bringen. Erwerb zum Eigenkonsum ist kein Handel treiben.