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Lexikon

Handel treiben [mit BtM]

juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]

Handel treiben umfasst alle eigennützigen Bemühungen, die darauf abzielen, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen und zu fördern (egal ob einmalig oder dauerhaft). Dies umfasst alle Handlungen, die darauf gerichtet sind,
Betäubungsmittel
auf den Wege zum Verbraucher/zur Verbraucherin zu bringen. Erwerb zum Eigenkonsum ist kein Handel treiben.

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DISCLAIMER

Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.