Lexikon
Khat
Substanz:
Als "Khat" werden die Zweigspitzen mit jungen Blättern des Khatstrauches (Catha edulis Forsk., Pflanzenfamilie der Spindelbaumgewächse [Celastraceen]) bezeichnet.
Die Pflanze wächst bis zu zwanzig Meter hoch, wird aber in Kulturen als Strauch bis max. fünf Meter gehalten und kann das ganze Jahre geerntet werden.
Ursprünglich stammt die Pflanze aus Äthiopien. Als Teil des religiösen gesellschaftlichen Lebens wurde und wird "Khat" traditionell in islamischen Kulturen verwendet. Die Khatsitzungen unterliegen zum Teil heute noch strengen, ritualisierten Bräuchen. Der Gebrauch von "Khat" ist alt, auf jeden Fall älter als das Kaffeetrinken. Die Pflanze wurde erstmals in einer Arzneiliste von 1222 aufgeführt. Der Name Khat ist wahrscheinlich aus dem arabischen Wort "kut - Nahrung, Antriebsmittel" oder vom Ortsnamen Kafa (in Äthiopien), von dem vermutlich auch das Wort Kaffee herrührt, abgeleitet worden. In Jemen gibt es die Samarmusik, die eigens für die nachmittäglichen Khatrunden komponiert wurde.
Die Vertreter der wichtigsten Gruppe chemisch miteinander verwandter Inhaltsstoffe des Khat werden als Kathamine bezeichnet.
Für den größten Teil der Wirkung des Khat beim Menschen ist das Kathamin Cathinon (Aminopropiophenon) verantwortlich. Die Kathamine Cathin (Norpseudoephedrin) und Norephedrin haben beide einen ähnlichen Wirkcharakter wie Cathinon, im Vergleich zu dieser Substanz allerdings eine zehnfach geringere Wirkstärke. Die übrigen Kathamine (Merucathinon, Merucathin, Pseudomerucathin und Formylnorephedrin) tragen kaum zur Wirkung des Khats bei. Der Wirkstoffgehalt in den frischen Blättern kann je nach Herkunft, Anbaugebiet, Alter und Qualität erheblich schwanken.
Die Khatblätter sind reich an Vitamin C, Mineralstoffen und Proteinen. Beim Trocknen und Lagern der Blätter kommt es zu einer Umwandlung von Cathinon in andere Kathamine. Die Triebe werden daher üblicherweise am frühen Morgen geerntet, feucht transportiert und noch am gleichen Tag gehandelt und i.d.R. unmittelbar danach konsumiert. Bei frischen tiefgefrorenen Blättern bleibt Cathinon über Monate hinweg erhalten.
Traditionell werden einige Blätter von einem jungen Trieb geerntet und langsam ausgesaugt. Es wird berichtet, dass gerade arme Bevölkerungsteile in den Anbauländern Khat täglich konsumieren, auch unter Verwendung eines großen Teils des Einkommens.
Wirkung:
Khatgenuss bewirkt einen allgemeinen Zustand des Wohlbefindens. Die KonsumentInnen werden heiter, erregt und gesprächig. Probleme scheinen leichter zu bewältigen zu sein, das Raum- und Zeitgefühl geht teilweise verloren, ohne dass Halluzinationen erzeugt werden. Müdigkeit verschwindet und durch die anorexische (appetitzügelnde) Wirkung auch jedes Hungergefühl.
Nach etwa zwei Stunden nimmt der erregte Zustand ab.
Kurzzeitnebenwirkung:
Körperliche Symptome wie Herzfrequenzerhöhung, Herzklopfen, Gesichtsrötung, eine mäßige Erhöhung der Körpertemperatur mit Schwitzen sowie Pupillenerweiterung. Der hohe Gerbstoffgehalt kann zu Entzündungen im oberen Verdauungsbereich und zu Verstopfung führen.
Langzeitnebenwirkung:
Magenprobleme, Unterernährung und Nervosität. Eine Toleranz der Substanzwirkung entwickelt sich zwar gegenüber der Wirkung auf den Kreislauf, nicht jedoch gegenüber den psychoaktiven Effekten. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass Gebrauch und Risiken mit denen des Kaffeetrinkens vergleichbar sind.
Wechselwirkungen:
Es wird berichtet, dass Tabakrauchen die Wirkung des Khats verstärkt.
Vorsicht bei der Kombination mit anderen anregenden oder aufputschenden Substanzen: Wirkungsverstärkung mit gleichfalls höherer Belastung für Herz und Kreislauf. Es besteht eine Kreuztoleranz zu Amphetamin.
Über sonstige Wechselwirkung mit anderen Substanzen ist bisher nichts bekannt, allerdings gleicht der Wirkungsmechanismus dem des Amphetamin. Deshalb lassen sich [zumindest theoretisch] Rückschlüsse auf ähnliche Wechselwirkungen mit anderen Substanzen ziehen.
Safer Use:
Um die Risiken von Langzeitschäden zu verringern, Konsumpausen einlegen.
Mischkonsum vermeiden!
In der Schwangerschaft auf Konsum verzichten!
Bedenke die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit!
Recht:
In Deutschland ist der Konsum von psychoaktiven Substanzen (auch illegalisierten) grundsätzlich nicht verboten. Verboten ist die Weitergabe (z.B. Handel) und der Besitz. Die Wirkstoffe Cathinon und Cathin sind im Betäubungsmittelgesetz (BtmG) aufgeführt und damit illegalisiert. Jedoch findet Cathin in der Medizin als Wirstoff in appetitszügelnden Präparaten Anwendung und ist unter BtmG Anlage III zu §1 Abs.1 (verschreibungsfähige Betäubungsmittel) verzeichnet. Der Anbau der Pflanze Catha edulis ist zu botanischen Zwecken erlaubt.