Lexikon
Promille
Das Promille ist die Bezeichnung für ein Tausendstel (pro mille) und wird häufig auf den Alkoholspiegel im Blut bezogen. In der bundesdeutschen Rechtssprechung wurde der Promille-Wert als Blutalkohol-Grenzwert gesetzlich festgelegt und soll Auskunft in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr geben. Bei illegalisierten Drogen gibt es solche Grenzwerte nicht.
Schon bei einem Blutalkoholwert von 0,3 ‰ liegt relative Fahruntüchtigkeit vor, was allerdings von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Vor allem große und kräftige Personen, die ausreichend Sport treiben, können eine höhere Menge Alkohol vertragen, ohne gleich dessen negative Auswirkungen zu spüren. Dies gilt auch für jene, die regelmäßig Alkohol zu sich nehmen [Toleranz]. Wesentlich anfälliger, schon für geringe Mengen von Alkohol, sind hingegen Frauen und Personen mit einer schmächtigeren Figur. Ab 0,5‰ riskiert man bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall empfindliche Geldstrafen und Führerscheinentzug, auch wenn keine äußeren Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen. Es ist also dringend anzuraten, sich im angetrunkenen Zustand lieber chauffieren zu lassen, als sich selbst oder andere VerkehrsteilnehmerInnen zu Schaden zu bringen.
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Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.