Lexikon
Veräussern [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Veräußern bedeutet die rechtsgeschäftliche, entgeltliche Übergabe von Betäubungsmitteln. Sie liegt vor, wenn jemand rechtsgeschäftlich, entgeltlich Betäubungsmittel übereignet, dies aber uneigennützig [also z.B. ohne die Absicht, am Verkauf zu verdienen] tut.
Quelle: chill out Potsdam
DISCLAIMER
Die Informationen in diesem Text sind keine Anleitung oder Motivierung zum Drogenkonsum! Die hier aufgeführten Substanzen können dem BtMG [Betäubungsmittelgesetz] unterliegen. Dann sind (unerlaubter) Besitz, Erwerb, Handel usw. strafbar! Auch wenn die Stoffe frei verfügbar sind, heißt das nicht, dass ihr Gebrauch risikofrei ist. Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Die Drug Scouts übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch irgendeine Art der Nutzung der Informationen dieses Textes entstehen.