Lexikon
Zum unmittelbaren Gebrauch überlassen [von BtM]
juristischer Begriff zum Umgang mit Betäubungsmitteln [BtM]
Zum unmittelbaren Gebrauch überlassen ist die Weitergabe von BtM zum unmittelbaren Gebrauch, z.B. das Weiterreichen eines fertig gedrehten und angezündeten Joints, der THC enthält.