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Netiquette für Erfahrungsberichte

Wir freuen uns über jeden Eurer Einträge. Damit Ihr nicht umsonst schreibt, lest Euch bitte unsere Netiquette durch. Einige Einträge möchten wir nicht veröffentlichen (Rassismen etc.), andere Inhalte dürfen wir rechtlich nicht veröffentlichen (Anbahnung zum Drogenhandel etc.).

Oft wird in den Foren sehr emotional diskutiert - trotzdem: auch wenn Ihr wütend, traurig oder drauf seid, achtet darauf, wie Ihr andere Menschen ansprecht bzw. bezeichnet.

In unserem Forum für Erfahrungsberichte ist es Medienvertreter_innen prinzipiell nicht gestattet Aufrufe zu starten, die der Suche nach Interviewpartner_innen für Reportagen, Berichte o.ä. dienen. Medienvertreter_innen können dafür ausschließlich unser Gästebuch nutzen, jedoch NICHT für gezielte Aufrufe an Einzelpersonen und NICHT ohne vorherige telefonische Absprache mit uns! Auch vermitteln wir grundsätzlich keine Drogengebraucher_innen oder deren Angehörige direkt an die Medien.

Dieses Forum ist moderiert. Bis zur Veröffentlichung Eures Beitrages kann es einige Tage dauern.

Bitte haltet Euch an folgende Grundsätze:

Wir dulden auf keinen Fall:

+ Sexismus / Genderismus (das Abwerten von Menschen aufgrund ihres Geschlechts / ihrer Geschlechtsidentität)

+ Feindlichkeit gegenüber LGBTIQA+

+ Antisemitismus/Rassismen/Nationalismen

+ Beleidigungen (z.B. "...user sind dumm", "...politikerInnen sind scheiße")

+ menschenverachtender Sprachgebrauch (z.B. "... soll tot umfallen")

+ Anbahnung von Kontakten zu Handel, Herstellung und Weitergabe illegalisierter Substanzen, rezeptpflichtiger sowie apothekenpflichtiger Medikamente sowie anderweitig gesetzlich zugangsbeschränkter Substanzen (bspw. im BtMG oder in chemischen Grundstoffverordnungen aufgeführten Substanzen)
(z.B.: "wo krieg ich in Cottbus Koks her?", "wer kann mir in Nürnberg Crystal besorgen?", "wie komm ich in Frankfurt an Benzos ran?")

§ 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln verleitet." [Quelle(link is external)]

+ unreflektierte Verherrlichung von Drogenkonsum

"Aus der Formulierung in § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG "vor allem" folgt, dass es sich bei der Aufzählung jugendgefährdender Inhalte um einen Beispielskatalog handelt, der nicht abschließend ist. Das heißt, dass das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle auch im Gesetz nicht genannte Inhalte für jugendgefährdend erachten kann.Neben den im Gesetz benannten Tatbeständen einer Jugendgefährdung gelten aufgrund langjähriger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle, bestätigt durch höchstrichterliche Rechtsprechung, auch die Verherrlichung des Nationalsozialismus, die Diskriminierung von Menschen sowie die Verherrlichung von Drogen als jugendgefährdend. [...]" [Quelle(link is external)]

Zu Drogenkonsum:
"Nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle werden auch Medien indiziert, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen. Nach Einschätzung des 12er-Gremiums liegt ein Verherrlichen oder Verharmlosen von Drogen vor, wenn die angeblich positiven Wirkungen des Drogenkonsums auf die Erfahrungswelt von Jugendlichen herausgestellt werden und gleichzeitig, die damit verbundenen negativen Folgen, wie z.B. Gesundheitsschäden durch Abhängigkeit, bewusst oder unbewusst ausgeblendet werden. Hinreichend ist bereits die Förderung der bloßen Konsumbereitschaft von Kindern und Jugendlichen, so dass auch Anleitungen zum Anbau, zu sonstiger Herstellung in Verbindung mit der Aufforderung zum Gebrauch von Cannabinoiden den Indizierungstatbestand erfüllen können." [Quelle]

+ kommerzielle Werbung

+ Verarschungseinträge

+ religiösen Fanatismus

+ direkte Aufforderung zum Drogenkonsum
(geht nicht: "probiert das aus!" "müsst ihr nehmen"; geht: "habe damit gute Erfahrungen gemacht", "ich find das klasse")

+ nicht jugendfreie Darstellung sexueller Handlungen
(damit sind explizite pornografische Darstellungen, bzw. detaillierte Beschreibungen sexueller Praktiken gemeint.)

+ Anleitungen zur Herstellung illegalisierter Substanzen

Beiträge, die gegen diese Regeln direkt verstoßen, werden von uns kommentarlos gelöscht oder wir entfernen die Passagen des Textes, die diesen Regeln nicht entsprechen. Die entfernten Stellen werden von uns gekennzeichnet.

Manchmal ist ein Beitrag von dem Verfasser oder der Verfasserin vielleicht gar nicht so gemeint, wie er von uns verstanden wurde oder er fällt nicht in die oben genannten Kategorien, wurde aber auf Grund unserer gemeinsamen Enscheidung trotzdem gelöscht (keine Netiquette kann jeden Einzelfall abdecken).

Solltet Ihr die Löschung Eures Eintrags nicht nachvollziehen können, wendet Euch an uns. Wir werden versuchen, unsere Entscheidung zu erläutern.

Aus Datenschutzgründen veröffentlichen wir in den Erfahrungsberichten prinzipiell keine Telefonnummern, Email-Adressen oder Kontaktnamen / -adressen für soziale Medien und Messenger (facebook, telegram, whatsapp, etc).

Weitere Hinweise zum Datenschutz findet Ihr hier.

Wir veröffentlichen grundsätzlich keine Links zu Musik- und Videoinhalten. Wenn solche Links in euren Erfahrungsberichten enthalten sind, entfernen wir die Links, bevor wir die Berichte veröffentlichen.

[ältere Einträge, die uns vor Veröffentlichung der Forenregeln erreichten, wurden nachträglich nicht verändert.]

Wir können keine Fragen aus Euren Erfahrungsberichten beantworten.
Wenn Ihr Fragen habt, nutzt bitte das Dr.-Frühling-Team!